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  • Gesetzgebung


BUNDESTAG HAT BESCHLOSSEN: DIE AUFWANDSPAUSCHALE FÜR EHRENAMTLICHE GESETZLICHE BETREUERINNEN UND BETREUER WIRD ANGEHOBEN

22.03.2025 – (Gesetzgebung)

Nicht nur ehrenamtliche, sondern auch berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder erhalten künftig mehr Geld. Das hat der Bundestag am Freitag, dem 31.01.2025 beschlossen. Der entsprechende von der FDP-Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ wurde in einem vom Rechtsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD sowie der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Im Bundesrat steht das Gesetz am 21.03.2025 auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der vergangenen Jahre war es der FDP zufolge an der Zeit, ein neues Vergütungssystem für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer sowie für Vormünder einzuführen und die Vergütungssätze zu erhöhen. Neben diesen beiden Berufsgruppen sollen auch Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger besser bezahlt werden.

Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuerinnen und Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden.

Auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren: Die Aufwandspauschale, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Vormünder jährlich geltend machen können, wird ab 01.01.2026 von aktuell 425 dauerhaft auf 450 Euro angehoben

Über diesen Link gelangen Sie zum Gesetzentwurf:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014259.pdf

Hier können Sie sich die Bundestagsaussprache anschauen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw05-de-betreuerverguetung-1042232


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