• Hätten Sie es gewusst?


Hätten Sie es gewusst?





28.12.2023

WELCHE PERSONEN SIND VON DER BETREUERTÄTIGKEIT AUSGESCHLOSSEN?

​Laut § 1816 Abs. 6 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dürfen Personen, die zu einem Träger von Einrichtungen oder Diensten,...

Art: Hätten Sie es gewusst?

20.04.2023

DARF PFLEGEGELD GEPFÄNDET WERDEN?

Nein, sagt der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.10.2022 (Az. IX ZB 12/22). Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist unpfändbar.

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17.03.2023

IST EINE VIDEOVERHANDLUNG IM BETREUUNGSVERFAHREN MÖGLICH?

Ja, unter bestimmten Umständen, sagt das Amtsgericht Offenbach in seinem Beschluss vom 23.02.2023 (Az. 2 XVII 403/22).

Art: Hätten Sie es gewusst?

14.03.2023

WER KANN BESCHWERDE GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG DES BETREUUNGSGERICHTS EINLEGEN?

Gemäß § 59 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Art: Hätten Sie es gewusst?

12.02.2024

WAS IST DIE SOGENANNTE WUNSCHBEFOLGUNGSPFLICHT?

Diese Pflicht ergibt sich aus § 1821 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach muss der Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten so besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann.

Art: Hätten Sie es gewusst?

23.02.2024

DÜRFEN BERUFLICHE BETREUERINNEN ODER BETREUER VON IHREN BETREUTEN ERBEN?

Jein, lautet die richtige Antwort.
Nach § 30 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist es beruflichen Betreuerinnen und Betreuern untersagt, von der oder dem von ihnen Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen.

Art: Hätten Sie es gewusst?

16.06.2024

DÜRFEN BETREUERINNEN ODER BETREUER ÜBER DEN UMGANG DER BETREUTEN PERSON ENTSCHEIDEN?

Das dürfen sie nur, wenn dieser Aufgabenbereich gerichtlich angeordnet wurde. Das ergibt sich aus § 1815 Abs. 2 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Art: Hätten Sie es gewusst?

19.09.2024

WANN DARF EINE GESETZLICHE BETREUUNG NUR EINGERICHTET WERDEN?

Eine gesetzliche Betreuung darf nur dann eingerichtet werden, wenn sie nach § 1814 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erforderlich ist. In diesem Abschnitt nennt das Gesetz auch Umstände, unter denen eine Betreuung nicht erforderlich ist.

Art: Hätten Sie es gewusst?

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