• Vorsorgevollmacht

    Sie bestimmen, wer für Sie entscheiden soll.

Vorsorgevollmacht

Wir alle treffen in unserem Leben eine Vielzahl von Entscheidungen. Es sind weitreichende und weniger weitreichende Entscheidungen. Viele mögen richtig sein, und manche auch einmal falsch. Aber wir treffen sie selbst.

Doch was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können? Sie denken vielleicht, ich bin ja verheiratet und das macht dann mein Ehepartner für mich. So einfach ist das aber nicht. Auch nahe Angehörige können hier nicht automatisch für Sie handeln, sondern müssten vom Gericht als Betreuer bestellt werden.

Eine Alternative zur gesetzlichen Betreuung ist die Vorsorgevollmacht, in der Sie selbst bestimmen, wer für Sie entscheiden soll, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Auch über den Umfang der Vorsorgevollmacht können Sie selbst entscheiden. Gerne informieren wir Sie kostenfrei über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht.

Zusätzlich bieten wir Vorträge zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie uns an!

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