Rechtsprechung
GERICHTE MÜSSEN DIE GRUNDSÄTZLICHE ENTSCHEIDUNG FÜR DIE BETREUUNG DURCH ANGEHÖRIGE BERÜCKSICHTIGEN
Sind behebbare Mängel bei der Ausübung der Vorsorgevollmacht festzustellen, etwa, wenn zwei bevollmächtige Angehörige sich nicht über die Art und Weise der Führung der Betreuung einigen können, erfordert der.....
Art: Aktuelle Rechtsprechung
DAS EHEGATTENNOTVERTRETUNGSRECHT HAT IN DIESEM FALL VORRANG
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass das Verfahren auf Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers im Wege einer einstweiligen Anordnung, also im Eilverfahren, einzustellen ist. In der fraglichen Situation ging das Ehegattennotvertretungsrecht...
Art: Aktuelle Rechtsprechung
DIE ERSTE KOPIE IHRER PATIENTENAKTE BEKOMMEN SIE KOSTENLOS
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt fest, dass in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht der Patientinnen und Patienten verankert ist, eine erste Kopie ihrer Patientenakte zu erhalten, und zwar grundsätzlich, ohne dass ihnen hierdurch Kosten entstehen.
Art: Aktuelle Rechtsprechung
BUNDESSOZIALGERICHT ERLEICHTERT ZUGANG ZU BEHINDERTENPARKPLÄTZEN
Der Neunte Senat des Bundessozialgerichts hat am 09.03.2023 entschieden, unter welchen Umständen das Merkzeichen „aG“, das für die Nutzung von Behindertenparkplätzen maßgeblich ist, zuerkannt werden muss.
Art: Aktuelle Rechtsprechung
Wenn die Entscheidung einer Betroffenen gegen die Bestellung eines anderen als der von ihr gewünschten betreuenden Person auf einer freien Willensbildung beruht, dann muss diese Entscheidung respektiert werden.
Art: Aktuelle Rechtsprechung
IST EINE ZWANGSRÄUMUNG IM PFLEGEHEIM RECHTENS?
Allerdings, sagte das Landgericht Lübeck und stimmte damit der Entscheidung zur Zwangsräumung zu. Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit um die volle Zahlung des Pflegegelds. Der Frau ist das Fehlverhalten Ihres Betreuers zuzurechnen, der es versäumt hat, rechtzeitig und in voller Höhe zu bezahlen.
Art: Aktuelle Rechtsprechung
GESETZLICHER BETREUER MUSS SEINEM EHEMALIGEN BETREUTEN AUSKUNFT GEBEN
Gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sind auch ehemaligen Betreuten zur Auskunft über die sie betreffenden Daten und Informationen verpflichtet, die zurzeit ihrer Betreuung von der betreuenden Person erhoben wurden.
Art: Aktuelle Rechtsprechung